Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Die
Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt und wird von einer
Vielzahl mehr oder weniger sachkundigen Personen genutzt. Dies hat den deutschen
Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Denn um besonders
qualifizierte Sachverständige von anderen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche
Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine
Dienstleistung von hoher Qualität und Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte
Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet:
Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des
Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches
Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige
als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Für ihre Leistungen sind öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige immer persönlich verantwortlich.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen
Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom
Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die
Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich
bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation
nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie
vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige unterliegen während der Zeit der Bestellung einem umfangreichen
Pflichtenkatalog mit entsprechenden Kontrollen durch die bestellende Körperschaft
öffentlichen Rechts (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern,
Architektenkammern, Ingenieurkammern).
Sie verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den
Pflichtenkatalog verstoßen. Siehe hierzu unter anderen die Homepage des "Instituts für
Ich bin seit 2005 öffentlich bestellt und vereidigt von der Industrie- und Handelskammer
Ostwestfalen zu Bielefeld für das Fachgebiet "Schäden an Gebäuden". Die Besonderheit
ist die ungewöhnliche Breite dieses Sachgebietes. Vom Sachverständigen werden unter
anderem Kenntnisse der Bauphysik, Bauchemie, Baustoffkunde, Baukonstruktion,
statischer Zusammenhänge, Bodenmechanik, Baubetrieb, Ausschreibung und
Kostenermittlung vorausgesetzt.
Die wesentlichen Normen und Richtlinien (aktuelle und überholte) müssen hinsichtlich
Inhalt und Aussagewert bekannt sein und interpretiert werden können. Juristische
Grundlagenkenntnisse des privaten Baurechts und der relevanten Abschnitte des
Zivilrechts sowie des öffentlichen Baurechts dürfen vorausgesetzt werden.
Die Sachkunde des Sachverständigen für das Sachgebiet Schäden an Gebäuden
beinhaltet auch die Fähigkeit, den eigenen Kenntnisstand gegen die speziellen
Kenntnisse von Spezialsachverständigen abzugrenzen, diese Sachverständigen bei
Bedarf auszuwählen, ihrer Aufgabeninhalte zu präzisieren und ihre Ergebnisse in die
eigenen Beurteilungen einzuarbeiten.